AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Montesino Entertainment Group betreibt in ihrem Geschäftslokal in 1110 Wien, Guglgasse 1, das POKERtainment Center Montesino. Das Geschäftslokal ist in einen Gastronomiebereich und in einen Casinobereich unterteilt. Für beide Gewerbe liegen die entsprechenden Gewerbeberechtigungen vor.

§ 1 Gastronomiebereich

1.1 Öffnungszeiten: Das Restaurant und die Sportsbar sind täglich für Sie geöffnet.

1.2 Jugendschutz: In Übereinstimmung mit den Vorschriften des Wiener Jugendschutzgesetzes 2002 (WrJSchG 2002) werden weder Tabakwaren noch alkoholische Getränke an junge Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgegeben.

§ 2 Casinobereich

2.1 Öffnungszeiten: Das Montesino POKERtainment Center ist täglich 24 Stunden geöffnet.

2.2 Zutrittskontrolle: Der Besuch des Montesino ist nur volljährigen Personen gestattet. Beim ersten Besuch des Montesino haben die Besucher ihre Identität durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Als amtliche Lichtbildausweise in diesem Sinne gelten von einer staatlichen Behörde ausgestellte Dokumente, die mit einem nicht austauschbaren und erkennbaren Kopfbild der betreffenden Person versehen sind, den Namen, das Geburtsdatum und die Unterschrift der Person sowie die ausstellende Behörde enthalten. Nach Überprüfung der Volljährigkeit werden die Ausweise eingescannt und die Personaldaten elektronisch aufgenommen.

2.3 Membercard: Nach der Registrierung erhält jeder Besucher eine Membercard, auf der auf einem Chip die Personaldaten und ein Bild des Besuchers abgebildet sind. Diese Karte ist bei jedem weiteren Besuch unaufgefordert am Empfang des Montesino vorzuweisen. Bei Verlust der Karte sind € 5 für die Ausstellung eines Duplikats an das Montesino zu bezahlen.

2.4 Aufzeichnungen: Die Identität des Besuchers des Card Casinos sowie die Daten des amtlichen Lichtbildausweises, mit dem diese Identität nachgewiesen wurde, werden in einem Datenblatt festgehalten und elektronisch verarbeitet. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass diese Daten festgehalten, elektronisch verarbeitet, und innerhalb des Unternehmens weitergeleitet werden.

2.5 Zutrittsverweigerung: Das Montesino behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen vom Besuch des Card Casinos auszuschließen.

2.6 Technische Hilfsmittel: Den Besuchern ist das Mitführen technischer Hilfsmittel, die geeignet sind, sich oder anderen Spielern einen technischen Vorteil zu verschaffen, nicht gestattet. Ergeben sich begründete Anhaltspunkte, dass eine Person technische Hilfsmittel im vorgenannten Sinne mit sich führt, so wird sie vom Besuch des Montesino ausgeschlossen.

2.7 Betrug: Jede Form des Spielbetrugs wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht, dies auch im Fall des bloßen Versuches.

2.8 Leistungen des Casinos: Das Montesino übt keine Bankhalterfunktion aus, sondern stellt lediglich ihre Geschäftsräume, die Infrastruktur (Spieltische, Gastronomie, Monitore, Münzspielapparate, elektronische Infrastruktur, Spielmittel etc.) und das Casinopersonal (Croupiers und Floormans) den Besuchern zur Verfügung.

2.9 Tischgeld: Als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der Infrastruktur durch das Montesino ist von jedem Besucher ein Tischgeld zu entrichten. Das Tischgeld ist nach jedem Spiel an den jeweils zuständigen Croupier zu entrichten und wird – sofern die Spielbedingungen nichts anderes vorsehen – vom Spielgewinn oder vom Pot abgezogen. Die Höhe des Tischgeldes ist den – jeweils am Tisch aufliegenden – Spielbedingungen zu entnehmen.

2.10 Jetons: Die Einsätze der Besucher dürfen nur in Form von Jetons erfolgen, ebenso werden die Gewinne nur in Jetons ausbezahlt. Die Jetons können an der Kasse des Montesino in Bargeld gewechselt werden.

2.11 Spielverträge: Die Spielverträge kommen zwischen den jeweils an einem Spiel teilnehmenden Besuchern und nicht zwischen den Besuchern und dem Montesino zustande. Die Besucher müssen sich an die im Casinobereich aufliegenden Spielbedingungen halten.

2.12 Verhalten am Tisch: An den Tischen darf nur Deutsch oder Englisch gesprochen werden. Es darf an den Tischen geraucht und gegessen werden.

2.13 Casinopersonal: An jedem Spieltisch sorgt ein Croupier für den Spielablauf. Zur Unterstützung der Croupiers stehen im Spielbereich so genannte Floormans zur Verfügung. Maßgebend für das Handeln der Croupiers und Floormans sind die im Casinobereich aufliegenden Spielbedingungen. Das Casinopersonal ist berechtigt, Besucher, die sich unangemessen oder störend verhalten, mit einer Pause zu belegen oder wenn es erforderlich ist, aus dem Casinobereich zu verweisen.


2.15 Film- und Fotoerlaubnis: Mit dem Eintritt in das Montesino, erklärt sich der Besucher bereit, dass bei Fernsehübertragungen und Fotoaufnahmen der übertragenden Fernsehanstalt oder dem Medium, die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitig oder zukünftigen technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen.

§ 3 Gemeinsame Bestimmungen

3.1 Haftungsausschluss: Das Montesino übernimmt keine Haftung für Schäden an oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen der Besucher.

3.2 Wegweisung: Das Montesino behält sich das Recht vor, Besucher, die sich störend oder ungebührlich verhalten, des Hauses zu verweisen.

3.3 Gerichtsstand: Für Streitigkeiten, die sich aus Rechtsverhältnissen zwischen den Besuchern und des Montesino ergeben, wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.

3.4 Anwendbares Recht: Rechtsverhältnisse zwischen den Besuchern und des Montesino unterliegen allein österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPRG und des UN-Kaufrechts.

MONTESINO WIEN
Guglgasse 11 - Top 5 - 1110 WIEN
Tel: +43 1 990 47 29

German Chinese (Simplified) Czech Danish English Hungarian Italian Russian Slovak

amstetten